Warum wird die Drittmengenabgrenzung eingeführt?

Die EEG-Umlage ist ein Bestandteil des Strompreises und finanziert den Ausbau erneuerbarer Energien. Grundsätzlich sollen alle Stromverbraucher an den Finanzierungskosten beteiligt werden, wobei das EEG-Gesetz Ausnahmeregelungen vorsieht. Stromkostenintensive Unternehmen aus bestimmten Branchen können über das BAFA eine Reduzierung oder Begrenzung der EEG-Umlage beantragen, um finanziell entlastet zu werden und somit international wettbewerbsfähig zu bleiben.

Zur Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien wurde die EEG-Umlage im Jahr 2000 eingeführt. Seit Einführung der Umlage werden Betreiber von erneuerbaren Energie-Anlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen, bevorzugt, in dem sie eine finanzielle Förderung für den erzeugten Strom erhalten – die sogenannte Einspeisevergütung oder Marktprämie bei Direktvermarktung.

Mögliche Differenzen, die zwischen den Stromproduktionskosten und dem Marktpreis entstehen, gleicht dann die über die EEG-Umlage finanzierte Prämie aus. Die Umlage zahlen dann alle Stromverbraucher anteilmäßig an ihren Strombezugskosten. Das EEG-Gesetz sieht jedoch auch Ausnahmeregelungen vor: bestimmte Unternehmen werden begünstigt oder bestenfalls komplett von der Umlage befreit. Mit der Gesetzesfassung EEG 2017 wurde die Förderung erneuerbarer Energien von politisch festgesetzten Preisen auf wettbewerbliche Ausschreibungen umgestellt.

Unternehmen aus bestimmten Branchen, wie bspw. aus der Chemie- oder Metallindustrie, die einen besonders hohen Stromverbrauch (ab 1 Gigawattstunde pro Jahr) aufweisen, können sich von der EEG-Umlage teilweise oder sogar vollständig befreien lassen. Dadurch können die betroffenen Unternehmen erhebliche Kosten einsparen, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Von den Vergünstigungen kann jedoch nur der Eigenenergiebedarf geltend gemacht werden. Strom, der durch Dritte, wie z.B. externe Handwerker oder Subunternehmer, verbraucht wird, ist von dieser Regelung ausgeschlossen und vollständig umlagepflichtig. Um bei der Abrechnung Kosten einzusparen, müssen die Unternehmen die Strommengen, die mit der EEG-Umlage belastet werden, genau und eichrechtskonform erfassen.

Ab dem 31.12.2021 sind die Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet für die Erfassung eichrechtskonforme Messeinrichtungen einzusetzen.

Was passiert, wenn dir Frist zur Drittmengenabgrenzung nicht eingehalten wird?

Wird die Frist nicht eingehalten, kann es zum Verlust der Umlagereduzierung kommen, oder im schlechtesten Fall auch zu Rückzahlungen.

Um die betroffenen Unternehmen bestmöglich und auch fristgerecht bei der Umsetzung zu unterstützen, bietet WALTHER-WERKE ab sofort auch Steckdosenkombinationen mit integrierten, rechtskonformen Energiezählern an. Im Sortiment enthalten sind tragbare Steckdosen-kombinationen, Wandkombinationen sowie Adapterleitungen aus der UniBox-Serie. Alle WALTHER-Produkte sind für eine messgenaue Erfassung von Drittverbrauchsmengen serienmäßig je nach Ausstattung mit 1- oder 3-phasigen, digitalen MID zertifizierten Zählern ausgestattet. Die integrierte Modbus-Schnittstelle ermöglicht eine Anbindung an eine Drittsoftware.

Besonders geeignet für die Erfassung von Drittverbräuchen sind die mobilen Verteiler aus Vollgummi – überall einsatzbereit und äußerst robust. Je nach Anforderung bietet WALTHER-WERKE aber auch flexible und kundenindividuell abgestimmte Lösungen an. Zuvor sollte jedoch immer ein umfassendes Messkonzept zusammen mit einem Wirtschaftsprüfer erstellt werden, um anschließend die Auswahl der passenden Lösungen zu treffen.

Wie kann DrittVERBRAUCH vom Strom erfasst werden?

Mit der kostenlosen App „IPD EnergyNote“ bietet WALTHER-WERKE zusätzlich die Möglichkeit, die erfassten Stromverbrauchsmengen digital zu dokumentieren und zu verwalten. Über die App werden die sogenannten „Dritten“ und alle Verbrauchsdaten pro verwendeten Stromverteiler erfasst und dokumentiert. Alle gespeicherten Werte, wie „Dritte“, Gerätenummern und Stromverbrauchsmengen, können dann anschließend in einer CSV-, XML- oder PDF-Datei ausgegeben und als Nachweis dem Wirtschaftsprüfer vorgelegt werden. Die Benutzeroberfläche ist einfach zu bedienen und absolut anwenderfreundlich. Eine smarte Lösung, um Transparenz zu schaffen und den Verwaltungsaufwand erheblich zu minimieren.

EICHRECHTSKONFORME MESSUNG VON STROMMENGEN

Für die eichrechtskonforme Messung von Strommengen bieten WALTHER-WERKE Stromverteiler mit integrierten Energiezählern an. Die Produkte sind serienmäßig je nach Ausstattung mit 1- oder 3-phasigen digitalen, nach MID zertifizierten Energiezählern ausgestattet. Diese erfassen rechtskonform und zuverlässig die verbrauchten Strommengen. Die integrierte Modbus-Schnittstelle ermöglicht die Anbindung an eine Drittsoftware.

INDIVIDUELLE LÖSUNGEN FÜR SPEZIELLE ANFORDERUNGEN

Für die eichrechtskonforme Messung von Strommengen bieten WALTHER-WERKE Stromverteiler mit integrierten Energiezählern an. Die Produkte sind serienmäßig je nach Ausstattung mit 1- oder 3-phasigen digitalen, nach MID zertifizierten Energiezählern ausgestattet. Diese erfassen rechtskonform und zuverlässig die verbrauchten Strommengen. Die integrierte Modbus-Schnittstelle ermöglicht die Anbindung an eine Drittsoftware.

DIGITALE DOKUMENTATION UND VERWALTUNG VON DRITTVERBRAUCHSMENGEN

Für die Dokumentation und Verwaltung von Stromverbrauchsmengen durch Dritte bietet WALTHER-WERKE eine smarte und einfache Lösung an. Mit der kostenlosen App IPD EnergyNote werden die sogenannten „Dritten“ und alle Verbrauchsdaten pro verwendeten Stromverteiler erfasst und dokumentiert. Alle gespeicherten Werte wie Drittnutzer, Inventarnummer und Stromverbrauchsmengen, können anschließend in einer CSV-, XML- oder PDF-Datei ausgegeben und als Nachweis der Strommengen, die einer höheren EEG-Umlage unterliegen, dem Wirtschaftsprüfer vorgelegt werden.

Die Benutzeroberfläche ist einfach zu bedienen und absolut anwenderfreundlich. Eine smarte Lösung, um Transparenz zu schaffen und den Verwaltungsaufwand erheblich zu minimieren.

Tragbarer Vollgummiverteiler

Tragbarer Vollgummiverteiler

Tragbarer Vollgummiverteiler (Art.-Nr.: 649309901) von den Walther-Werken


Passende Lösungenen von den Walther-Werken:

692009901 | Kunststoff-Steckdosenkombination

692009901 | Kunststoff-Steckdosenkombination

Gehäuseabmessungen H x B x T: 237 x 183 x 152 mm
3 Schutzkontaktsteckdosen Typ 10003
3 Leitungsschutzschalter (MCB) 1-polig 16A C
1 Fehlerstromschutzschalter (RCD) 2-polig 25/0,03A
1 elektronischer WS-Zähler 2-polig MID-zertifiziert mit Modbus RS485 Schnittstelle
1 Klemmsatz K25 6-polig

682119901 | Kunststoff-Steckdosenkombination

682119901 | Kunststoff-Steckdosenkombination

Gehäuseabmessungen H x B x T: 404 x 290 x 171,5 mm
1 CEE-Anbaudose 5 x 32A Typ 430
2 Schutzkontaktsteckdosen Typ 10003
1 Leitungsschutzschalter (MCB) 3-polig 32A C
2 Leitungsschutzschalter (MCB) 1-polig 16A C
1 Fehlerstromschutzschalter (RCD) 4-polig 40/0,03A
1 elektronischer DS-Zähler 4-polig MID-zertifiziert mit Modbus RS485 Schnittstelle
1 Klemmsatz K25 10-polig

689449901 | Kunststoff-Steckdosenkombination

689449901 | Kunststoff-Steckdosenkombination

Gehäuseabmessungen H x B x T: 655 x 290 x 171,5 mm
1 CEE-Anbaudose 5 x 63A Typ 560
1 CEE-Anbaudose 5 x 32A Typ 430
1 CEE-Anbaudose 5 x 16A Typ 410
4 Schutzkontaktsteckdosen Typ 10003
1 Leitungsschutzschalter (MCB) 3-polig 32A C
1 Leitungsschutzschalter (MCB) 3-polig 16A C
4 Leitungsschutzschalter (MCB) 1-polig 16A C
1 Fehlerstromschutzschalter (RCD) 4-polig 63/0,03A
1 elektronischer DS-Zähler 4-polig MID-zertifiziert mit Modbus RS485 Schnittstelle
1 Klemmsatz K25 10-polig

651009901 | Kunststoff-Steckdosenleiste m. Tragegriff

651009901 | Kunststoff-Steckdosenleiste mit Tragegriff

Gehäuseabmessungen H x B x T: 110 x 446 x 115 mm
3 Schutzkontaktsteckdosen Typ 10002
1 Fehlerstromschutzschalter (RCD) 2-polig 25/0,03A
1 elektronischer WS-Zähler 2-polig MID-zertifiziert mit Modbus RS485 Schnittstelle
2 m Anschlussleitung H07RN-F3G2,5
mit Vollgummi-Schutzkontaktstecker

WAV0100R1-EEG | Anschlussverteilerschrank 22 kVA

WAV0100R1-EEG | Anschlussverteilerschrank 22 kVA

Gehäuseabmessungen H x B x T: 655 x 290 x 171,5 mm
1 CEE-Anbaudose 5 x 63A Typ 560
1 CEE-Anbaudose 5 x 32A Typ 430
1 CEE-Anbaudose 5 x 16A Typ 410
4 Schutzkontaktsteckdosen Typ 10003
1 Leitungsschutzschalter (MCB) 3-polig 32A C
1 Leitungsschutzschalter (MCB) 3-polig 16A C
4 Leitungsschutzschalter (MCB) 1-polig 16A C
1 Fehlerstromschutzschalter (RCD) 4-polig 63/0,03A
1 elektronischer DS-Zähler 4-polig MID-zertifiziert mit Modbus RS485 Schnittstelle
1 Klemmsatz K25 10-polig

WAV0135R1-EEG | Anschlussverteilerschrank 44 kVA

WAV0135R1-EEG | Anschlussverteilerschrank 44 kVA

Gehäuseabmessungen H x B x T: 974 x 669 x 360 mm + Untergestell-Höhe ca. 323 mm
Anschluss: 1 NH00-Sicherungslasttrennschalter 80A mit Bügelklemmen 10-50 mm²
Messung: elektronischer DS-Zähler 4-pol. MID-zertifiziert m. Modbus RS485 Schnittstelle
Abgang / Absicherung:
1 NH00-Lasttrennschalter mit Sicherungen 63A
1 RCD-Schutzschalter 4P 63A/30mA -B-
2 CEE-Anbaudosen 32A 5P 400V 6h mit je 1 Leitungsschutzschalter (MCB) 3P 32A -C-
2 CEE-Anbaudosen 16A 5P 400V 6h mit je 1 Leitungsschutzschalter (MCB) 3P 16A -C-
1 RCD-Schutzschalter 4P 40A/30mA -A-
6 Schutzkontaktsteckdosen 16A 2P 230V mit je 1 Leitungsschutzschalter (MCB) 1P 16A -C


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Zusätzliche Nachricht:


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