Mit Schuch Leuchten sanieren und auf LED umsteigen
Beleuchtungsanlagen mit Entladungslampen verbrauchen viel Energie. Sie sind wartungsintensiv und verursachen, durch die notwendigen Lampenwechsel mit eventuell erforderliche Stillstandszeiten, zusätzliche Kosten im laufenden Betrieb. Zudem müssen die Lampen als Elektroschrott fachgerecht und kostenpflichtig entsorgt werden. Für Ihr Budget und die Umwelt ist das eine permanente, unnötige Belastung, die durch den Einsatz von LED-Leuchten vermieden werden kann.
LED-Leuchten von SCHUCH sind hocheffizient, extrem langlebig, wartungsfrei und von herausragender Qualität. Durch ihren Einsatz können Sie nicht nur bis zu 80% der Energie- und Wartungskosten einsparen, sondern, dank der nachhaltigen Produktgestaltung aller SCHUCH LED-Leuchten (hocheffizient, langlebig, höchst zuverlässig, reparierbar und upgradefähig) auch signifikant Ihren CO2-Fußabdruck reduzieren. Und sollten Sie sich bei der Umrüstung Ihrer Beleuchtungsanlage gleich für eine smarte Lösung entscheiden, können Sie die Effizienzpotenziale der LED-Technologie maximal ausschöpfen.
Mit den Leuchten-Serien PROXIMA, LUXANO 2, PRIMO XR, TUBEO, ExeLED und vielen weiteren Baureihen steht Ihnen eine Fülle von Lösungen für die unterschiedlichsten Einsatzbereiche und Anforderungen zur Verfügung.
UMRÜSTEN MIT RETROFIT-LAMPEN?
Lediglich einen Tausch vorzunehmen und Leuchtstofflampen durch LED-Retrofitlampen zu ersetzen, klingt einfach, ist es aber nicht. Denn in der Regel ist der Einsatz von LED-Retrofitlampen in älteren Bestandsleuchten schlichtweg nicht zugelassen. Außerdem müssen im gewerblichen und industriellen Umfeld einschlägige Normen und Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auch nach der Umrüstung noch erfüllt werden.
Bei einer RETROFIT-Lösung gilt es insbesondere Folgendes zu bedenken:
- Alle Prüfzeichen der Leuchte entfallen
- Die Produkthaftung des Leuchtenherstellers erlischt
- Für den sicheren Betrieb und die Einhaltung aller Normen und Verordnungen sind alleine Sie als Betreiber verantwortlich
- Und eine BEG Förderung ist ausgeschlossen.